Kurze Zusammenfassung des 23. Verhandlungstages

Die Sitzung des 31. Mai begann mit dem Antrag von einer der Anwältinnen
der Verteidigung ihr Plädoyer ausweiten zu dürfen, indem sie die
deutsche Übersetzung des Beschlusses zur Archivierung des Falles Pandora
1 einreichte.


Die Staatsanwaltschaft ihrerseits wollte den Prozess wieder aufnehmen,
da es ihr zufolge neue Elemente gebe. Sie ist bei der Suche nach dem
Namen des Kameraden im Internet darauf gestoßen, dass einer der
Kameraden 15 Jahre im Gefängnis in Portugal verbracht hatte. Damals
waren seine Vorstrafen beim portugiesischen Konsulat angefordert worden,
diese kamen jedoch nicht zum Vorschein, da sie bereits verjährt waren.
Die Staatsanwaltschaft legte außerdem einen Artikel vor, den sie auf
Indymedia Barcelona gefunden hatte und der von seinen kämpferischen
Erfahrungen und seinen Jahren im Gefängnis berichtet. Obwohl das
Schwurgericht beschlossen hatte, keine neuen Beweise zu akzeptieren,
wird man diese neuen Elemente auf Anfrage der Staatsanwaltschaft
miteinbeziehen. Danach begann das Plädoyer der Verteidigung des
Kameraden, welches noch ausständig gewesen war:

– Es wurde darauf bestanden, dass die neuen, durch die
Staatsanwaltschaft vorgeführten, Elemente unbrauchbar seien, da jene
Vorstrafen zu diesem Zeitpunkt in Portugal nicht existieren würden.
Außerdem wurde bekräftigt, dass es sich beim Vorgelegten nicht um
Beweise sondern um Propaganda der Staatsanwaltschaft handle.
– Es wurde noch einmal zur Sprache gebracht, dass die DNA-Probe illegal
genommen worden war (ohne jegliche Genehmigung durch eine Richter).
– Die Zeugin (Angestellte der Bank), die meint den Kameraden erkannt zu
haben, sei beeinflusst gewesen durch den Artikel in der lokalen Presse,
in dem sein Foto verwendet worden war und behauptet wurde er sei der
Räuber. Bei ihrer ursprünglichen Zeugenaussage bei der Polizei meinte
sie eine Person gesehen zu haben, die keine Maske trug und die Person,
die im Video des Tresors erscheint (laut Zeugen, die einzige die keine
Maske trug), ist keine der Angeklagten (bestätigt durch die Expertin für
Biometrie der Staatsanwaltschaft).
Er verlangte den Freispruch seines Klienten.

Die Urteilsverkündung wird am nächsten Verhandlungstag, dem 7. Juni, um
9:00 Uhr stattfinden