In der heutigen Sitzung haben jene zwei Straßenkehrer ausgesagt, die am Tag des Überfalls eine Tasche in der nahen Umgebung gefunden hatten. Einer von ihnen sah nicht mal was diese enthielt und sagte fast nichts und der andere, der beim Ausleeren der Tasche in seinen Waagen eine Pistole sah, hatte die Polizei benachrichtigt. Er war sich nicht mehr sicher ob es sich um eine einzige Sporttasche mit einer Plastiktasche drinnen oder um zwei Taschen gehandelt hatte.
Außerdem sagten zwei Polizisten aus, die sich nach dem Überfall in der Umgebung der Bank befanden, diese absperrten und vom Straßenkehrer verständigt worden waren. Sie gaben zu Protokoll, dass sie die Tasche nicht anfassten, einer der Straßenkehrer jedoch schon (mit Arbeitshandschuhen).
Außerdem verlas der Richter verschiedene forensische Gutachten zu den Materialien, die sich im Inneren der Bank befanden (Werkzeuge, Kabelbinder, ein Stanley-Messer mit einem Fingerabdruck, etc.) und ein Gutachten, um zu bestimmen ob die auf dem Tresor und der Eingangstür des Wohnhauses (anliegend an die Bank und am Mitarbeitereingang) gefundenen Spuren mit den im Inneren der Bank gefundenen Werkzeugen übereinstimmen. Dieses letzte Gutachten ist nicht beweiskräftig.
Die nächste Sitzung findet am 2. März, um 9:00 Uhr morgens, statt.
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