In der Sitzung vom 13. März war die Zeugenaussage eines Polizisten (dem Subinspektor der Informationsbrigade mit Sitz in Sabadell) der Mossos d’Esquadra (Katalanische Autonomiepolizei) bezüglich der Ermittlungen im spanischen Staat vorgesehen. Das bedeutet einerseits die Beschaffung der DNA unserer Kameraden und andererseits alles was mit den polizeilichen „Theorien“ zur Finanzierung einer terroristischen Organisation zu tun hat.
Am Anfang der Aussage fragte der Richter ihn um seinen vollständigen Namen (wie dies auch bei allen anderen Zeugen geschehen war). Der Mosso wollte nur sein Pseudonym, nämlich Astor, geben, da er argumentierte, dass er alle mit diesem Fall verbundenen Tätigkeiten als Polizist und nicht als Person durchgeführt habe, und deshalb die einzige Identifizierung, die er geben könne, seine berufliche sei.
Die Anwälte der Verteidigung forderten gemäß deutschen Gesetzen, dass dieser sich mit vollständigem Namen ausweise. Der Mosso beharrte auf seiner Weigerung, unterstützt durch die Staatsanwaltschaft, die meinte, dass dies nicht die Art und Weise sei einen Gast zu behandeln. In einen hitzigen Wortwechsel zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft griff der Richter ein, um anzuführen, dass der einzige Fall, in dem sich ein Zeuge nicht ausweisen muss, dann eintritt wenn es Zweifel über seine körperliche Unversehrtheit gibt, etwas das mit Beweisen belegt werden müsse und, dass der Richter ersteres ausschließe.
Der Richter zog sich zurück, um mit dem Gericht beraten zu können. Nach ungefähr 20 Minuten gingen wir in den Saal zurück und der Richter hatte beschlossen, dass der Mosso sich ausweisen müsse, um aussagen zu können (da sich das Deutsche Gesetz gegenüber dem Spanischen durchsetzt). Der Richter forderte daraufhin den Polizisten auf seinen Vorgesetzten anzurufen, um zu sehen ob dieser ihm die Befugnis erteile sich auszuweisen. Nach einer weiteren Pause informierte der Mosso das Gericht über die Tatsache, dass er keine Erlaubnis habe sich auszuweisen. Letztendlich teilte der Richter ihm mit, dass er nicht aussagen könne und da er seinen Namen nicht angeben wolle sei es schwierig für die Rückvergütung des Flugtickets zu unterschreiben, weshalb das Gericht ihn nicht dafür auszahlen könne. Dann verließ der Mosso den Saal.
Die Sitzung ging weiter mit der Verlesung eines Teils der Akten, der sich mit den spanischen Ermittlungen beschäftigt. Alles was man bei den Hausdurchsuchungen am 13. April beschlagnahmt und nach Deutschland geschickt hatte mit einem Gutachten der biochemischen Spuren, die beispielsweise auf Telefonen, Computern etc. gefunden worden waren. Ein forensisches Gutachten verglich die Stimme eines Telefongesprächs mit einem Youtube-Video. Dieses Beweisstück war nicht beweiskräftig und deshalb wurden dem Saal auch keine weiteren Angaben dazu vermittelt. Außerdem wurde eine Mobiltelefon-Rechnung verlesen, die Teil des Beweismaterials der Verteidigung formt.
Die Kameradinnen waren heiter und fühlten die Hitze und die Kraft der anwesenden solidarischen Personen.
Die nächste Sitzung findet am 20. März um 9:00 Uhr morgens statt.