In den letzten Tagen haben die Sitzungen Nummer drei und vier des Prozesses gegen die zwei anarchistischen Kameradinnen aus Barcelona stattgefunden, die beschuldigt werden eine Filiale der katholischen Bank in Aachen enteignet zu haben.
Der dritte Verhandlungstag stand im Zeichen der (sehr technischen) Aussage des DNA-Experten des Landeskriminalamts, der die Proben analysierte, welche auf einigen Kleidungsstücken und Werkzeugen gefunden worden waren, und der Methoden zur Bestimmung der Übereinstimmung mit jenen Proben, die (illegaler Weise, wie der Anwalt der Verteidigung anprangerte) von unseren Kameradinnen während einer falschen Alkoholkontrolle bzw. von einer Bierdose genommen worden waren.
Das Gericht und auch die Anwälte stellten ihm verschiedene Fragen und der Experte musste „zugeben“, dass es nicht möglich sei zu bestimmen wie lange eine DNA-Spur sich bereits auf einem Objekt befindet und, dass die Qualität der Probe sich u.a. abhängig vom Material (rauem oder glattem Metall, Kleidung, porösem Material, etc.) oder den hygienischen Bedingungen unterscheiden kann. Außerdem wurden die Bilder der drei Überwachungskameras im Keller der Bank gezeigt (wo sich der Tresor befindet), jedoch ohne weiteren Kommentar.
Am vierten Verhandlungstag sagten die zwei Bankmitarbeiter aus, welche die Schlüssel zum Tresor hatten und mit den zwei Räubern in den Keller hinuntergegangen waren.
Der erste der beiden erinnerte sich an eine Frau mit einer silbernen Perücke und an drei weitere Personen, alle zwischen 20 und 30 Jahre alt. Die Objekte, die ihm vom Richter auf Fotos gezeigt wurden, erkannte er nicht wieder. Dieser Zeuge fertigte damals auf Bitte der Polizei ein Phantombild eines Mannes an und bestätigte, dass es sich dabei um das gedankliche Bild jenes Mannes handelt, der ihn bis zum Tresor begleitet hatte. Er musste außerdem zugeben, dass er die Fotos unserer Kameraden gesehen hat, die in der lokalen Presse verbreitet worden waren. Er erkannte jedoch keine der Personen im Saal als Autor der Tat wieder.
Der zweite Zeuge (Stellvertretender Filialleiter) erinnerte sich an drei oder vier Personen. Eine Frau mit einer schwarzen oder dunkelbraunen Perücke und einer Pistole. In Bezug auf die Fotos, die ihm der Richter zeigte, gab er an, dass die Tasche und die Perücke mit jenen übereinstimmen könnten, an die er sich erinnerte. Die Polizei hatte ihn nicht um ein Phantombild gebeten und ihm auch kein Video gezeigt. Auch er erkannte keine der im Saal anwesenden Personen.
Nach jeder Zeugenaussage wurden die drei Videos erneut abgespielt, um zu sehen ob sich die Zeugen an etwas erinnern könnten, was jedoch nicht der Fall war.
Wiederum konnten die Angeklagten mit dem Rückhalt der solidarischen Kameradinnen rechnen, die im Saal anwesend waren, um ihnen unsere ganze Unterstützung zu übermitteln. Die nächste Sitzung wird am Donnerstag den 16. Februar um 9:00 Uhr stattfinden.
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