Am 8. Dezember hat das Gericht die Kameradin aus Amsterdam, angeklagt für einen Bankraub in Aachen im Jahr 2013, freigesprochen.
Über sechzig Leute waren im Gericht anwesend, um ihre Unterstützung zu zeigen. Der Richter wies die vagen Indizien zurück, die von der Anklage argumentiert wurden, um die Anwesenheit der Kameradin in der Bank an jenem Morgen vor mehr als drei Jahren zu beweisen.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft bereits ihren Rekurs beim Bundesgerichtshof angekündigt. Das bedeutet, dass ein Richter jetzt den gesamten Gerichtsprozess überprüfen wird, um sehen ob es Verfahrensfehler oder Inkohärenzen bei der Argumentation des Richters gegeben hat. Falls dieses Gericht auf Fehler stößt, wird der Gerichtsprozess im Gericht von Aachen noch einmal durchgeführt werden müssen, jedoch unter der Leitung eines anderen Richters. Falls dieser Rekurs scheitert, werden die Anklage und das Gerichtsverfahren geschlossen.
Trotzdem befinden sich weiterhin zwei Kameraden in Untersuchungshaft unter der Anklage eines Bankraubs, der im Jahr 2014 stattfand. Deren Prozess wird Ende Januar beginnen.
Wir wollen den eingesperrten Kameraden Stärke und Mut senden, auf dass sie unsere Solidarität durch die Betonmauern und Eisenstäbe fühlen.