Der Prozess gegen die Kameradin aus Amsterdam findet zur Zeit, an den betreffenden Terminen, am Landesgericht von Aachen statt.
Bisher hörte das Gericht die Zeugenaussagen von den zwei Bankangestellten, die an jenem Morgen im Juli 2013 in der Bank anwesend waren. Sie beschrieben einen Überfall, der vor den Öffnungszeiten stattfand und bei dem drei Personen die Filiale der Aachener Bank zusammen mit der ersten Angestellten betreten hatten. Sie warteten ungefähr fünf Minuten bis die zweite Angestellte eintraf, da beide anwesend sein müssen, um den Tresor zu öffnen. Die drei Eindringlinge nahmen 42000 Euro mit. Die zwei Angestellten beschrieben, sie seinen mit Kabelbindern am Rücken gefesselt in das Büro der Bank gesteckt worden. Keine der beiden ist sich sicher ob in diesem Zeitraum eine Waffe gezogen und auf sie gerichtet worden war, obwohl ihnen gedroht wurde, erschossen zu werden, falls sie nicht kollaborieren würden. Nachdem sie gefesselt wurden, sahen sie die drei ungewöhnlichen Kunden nicht mehr wieder. Es gibt keine Zeugen, die diese drei Personen beim Verlassen des Ortes beobachten konnten. Die gefesselten Angestellten wurde von einer dritten Angestellten befreit, die einige Minuten später eintraf. Sie löste den Alarm aus und band die zwei Kollegen los.
Die Bank wurde eine Woche lang nach dem Überfall geschlossen, um der forensischen Polizei die Spurensuche zu ermöglichen. In der Woche darauf war die Bank wieder geöffnet. An jenem Freitag, genau elf Tag nachdem der Überfall stattgefunden hatte, griff ein anderen Angestellter, auf der Suche nach einigen Rechnungen, in einem Schrank plötzlich nach einer Alarmpistole und stellte fest, dass sich dort auch eine zweite befand. Der fleißige Arbeiter rief sofort die Polizei an, welche vermutete, dass diese Waffen etwas mit dem Überfall zu tun haben. Auf einer dieser Pistolen wurde die DNA der Kameradin aus Amsterdam gefunden. Mit dieser DNA-Probe wurde mehr als ein Jahr später von der Polizei von Manchester eine Übereinstimmung gefunden, die ihr ihrerseits im Jahr 2009 nach der Verhaftung für eine geringfügige Straftat eine Probe abgenommen hatte.
Keine der Zeugen konnte auch nur einen minimalen Hinweis geben, die Kameradin zu erkennen, und sprachen auch über kein Detail, das in ihre Richtung weisen würde. Sie sagten außerdem aus, nicht fähig zu sein jemanden aus dieser Begegnung erkennen zu können.
Neben diesen Zeugen wurden verschiedene Polizisten gehört, die einige Minuten nach dem Auslösen des Alarms durch die Angestellten am Tatort eingetroffen waren. Auch von ihnen gab es keine Aussagen von Bedeutung.
Dann nahm ein gewisser Herr Kessel Stellung, der führende Polizeibeamte der Ermittlungen. Er verlautbarte die verschiedenen Schritte der Ermittlungen, versteckte sich jedoch hinter einem Gesetzesparagrafen, der ihn davor beschütze über Details der Ermittlungen aussagen zu müssen, die entweder Polizeimethoden oder Untersuchungen nach anderen Verdächtigen enthüllen würden. Er fuhr dann fort, angestiftet durch den Staatsanwalt, über vage und nebensächliche Verbindungen mit anderen Anarchisten zu sprechen.
Diese Aktualisierung betrifft die Ereignisse des Prozesses bis zum 22. November 2016. Wir werden weiter über den Prozess berichten.
Bis zum 1. Dezember sollen alle Beweise vor Gericht präsentiert werden.
Am 5. Dezember wird es die Plädoyers von Anklage und Verteidigung geben und sollte der Tag des Urteils bekannt gegeben werden.
Solidarität mit der angeklagten Kameradin